Private Krankenversicherung: Prämien ab 2018 steigen deutlich!


Die bestmögliche medizinische Versorgung ist auch in Österreich nicht ganz selbstverständlich. Durch die gesetzliche Krankenversicherung hat man grundsätzlich Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen des staatlichen Gesundheitssystems. Damit ist zwar die Grundversorgung gedeckt - auch wenn die Leistungen ständig gekürzt werden - eine zusätzliche private Krankenversicherung bietet aber erhebliche Mehrleistungen und Annehmlichkeiten. Wer also im Ernstfall sicher gehen will, sollte auf die private Zusatzkrankenversicherung setzen, denn nur sie erfüllt den höchsten Versorgungsanspruch eines Patienten.

 

Möchten Sie sich und Ihre Familie für den Krankheitsfall durch eine private Zusatzkrankenversicherung optimal versorgt wissen, dann ist eine schnelle Entscheidung jetzt bares Geld wert. Denn ab Jänner 2018 steigen die Prämien für die private Krankenversicherung um bis zu 10 Prozent! Bis dahin besteht allerdings noch die Möglichkeit, diese Zusatzversicherung zum aktuell günstigen Tarif abzuschließen.

 

Gründe für die private Zusatzkrankenversicherung:
  • Sie liegen im Krankenhaus Ihrer Wahl (öffentlich oder privat)
  • Behandelt werden Sie nur vom Arzt Ihres Vertrauens
  • Ob in der Ordination oder im Spital: Sie bekommen Termine schneller
  • Behandlungstermine werden wesentlich flexibler
  • Vor Operationen können Sie zur Sicherheit eine zweite Meinung einholen
  • In der Sonderklasse, im Einzel- oder Zweibett-Zimmer, werden Sie in angenehmster Atmosphäre betreut
  • Wählen Sie zwischen Schulmedizin oder alternativmedizinischen Heilbehandlungen
  • Ihr Kind können Sie während eines Spitalaufenthalts begleiten
  • Nach einem Spitalsaufenthalt erhalten Sie (optional) Taggeld
Tipp

Damit die private Krankenversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur staatlichen Versorgung darstellt, ist es wichtig, Ihre Wünsche und Bedürfnisse genau zu klären, um das richtige Produkt für Sie zu finden. Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne!

 

Aktuelle Aktionen für unter 45-Jährige:

Abgesehen von diesen bekannten Vorteilen können all jene, die beim Vertragsabschluss ihr 45. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, eine der beiden folgenden Aktionen* in Anspruch nehmen:

 

Aktion 1: kein Selbstbehalt bis zum vollendenten 45. Lebensjahr ODER
Aktion 2: kein Selbstbehalt bis zum 31. März 2028 (also für die kommenden zehn Jahre)

 

*Es gelten die Aktionsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft

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