Juni 2012 / Immobilien und Urlaub


Für einen unbeschwerten Urlaub

 

Der Urlaub sollte eigentlich die schönste Zeit des Jahres sein. Doch anstatt Erholung und Entspannung können diverse Vorfälle für Stress und Ärger sorgen. Einige Unannehmlichkeiten lassen sich jedoch durch die richtige Versicherung vermeiden.

Zur gründlichen Urlaubsplanung, die späteren Ärger erspart, gehört die Information zur Unterbringung, zu den Mahlzeiten, zur Reiseroute und zu einer allenfalls notwendigen Mindestteilnehmerzahl bei einer Pauschalreise. Darüber hinaus sollten sich Reisende frühzeitig über eventuell notwendige Impfungen, Dokumente und Ausweise wie Grüne Karte, Reisepass und Visum erkundigen und diese beantragen.

Wichtig ist auch, sich über mögliche Gefahren, die einem den Urlaub verleiden könnten, Gedanken zu machen und zu überlegen, wie man diese absichert. Ein derartiges Risiko wäre beispielsweise eine kurz vor oder während der Reise auftretende Krankheit oder ein Unfall. Aber auch ein Verkehrsunfall oder eine Panne mit dem Pkw während der Urlaubsfahrt können schnell teuer werden. Ärgerlich ist auch, wenn die Reiseprospekt-Beschreibung, aufgrund derer man den Urlaub gebucht hat, mit der Wirklichkeit des Reiseziels nur wenig zu tun hat.

 

Bei Krankheit oder Unfall

Entsprechend der Art und des Umfangs der Reise gibt es passende Urlaubsreise-Versicherungen, die den Reisenden vor Ärger und unvorhergesehenen Kosten bewahren. Eine Reiserücktritts-Versicherung übernimmt beispielsweise die Stornokosten, wenn die Reise im letzten Augenblick aus wichtigen Gründen abgesagt werden muss.

Einige Polizzen decken zudem zusätzliche Ausgaben, zum Beispiel für den Rückflug bei einem notwendigen Abbruch der bereits angetretenen Reise. Es gibt auch Verträge, die eine Entschädigung zahlen, wenn der Reiseveranstalter in Konkurs geht.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt bei einer während der Reise auftretenden Krankheit und bei einem Unfall die notwendigen Ausgaben für ambulante oder stationäre Versorgungen. Sie sichert je nach Vertragsbedingungen zudem einen eventuell notwendigen Krankenrücktransport nach Österreich.

 

Mit dem Auto unterwegs

Autoreisende sollten zudem frühzeitig bei ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer eine Grüne Versicherungskarte anfordern. Die Grüne Karte ist der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist.

Die Grüne Karte ist beim jeweiligen Kfz-Versicherer erhältlich und gilt als internationale Versicherungs-Bescheinigung für Fahrzeuge. Zwar gilt innerhalb der Europäischen Union das Kfz-Kennzeichen grundsätzlich als Beweis, dass eine gültige Versicherung besteht, dennoch wird bei Verkehrskontrollen oft noch verlangt, die Grüne Karte vorzuzeigen. Sie sollte daher auch bei Reisen in EU-Länder mitgeführt werden.

Mitnahme einer Grünen Karte

In einigen Ländern wie in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Moldawien, der Ukraine und in Belarus (Weißrussland) ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben.

Da der Kfz-Haftpflichtschutz je nach Vertragsvereinbarung auf bestimmte Länder eingeschränkt sein kann, sollte vorher beim Kfz-Versicherer nachgefragt werden, ob die Fahrt mit dem eigenen Pkw zum gewünschten Reiseziel auch abgesichert ist. Dies gilt beispielsweise für Reisen nach Russland sowie in die Türkei, in den Iran, nach Israel, Marokko und Tunesien.

Viele Länder haben aber auch Sondervorschriften: So ist beispielsweise die Grüne Versicherungskarte im Kosovo nicht gültig. Stattdessen muss dort an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden. Vergisst man die Karte in Ländern, die eine Mitnahme vorschreiben, oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man bei der Einreise eine Grenzversicherung beim Zollamt abschließen. Allerdings ist die Versicherungsprämie für eine Grenzversicherung meist sehr hoch und die Deckungssummen sind oftmals sehr niedrig.

 

Der richtige Schutz für Daheim und im Urlaub

Es gibt Versicherungs-Polizzen, die nicht nur im Alltag, sondern auch im Urlaub wichtig sind und je nach vereinbartem Geltungsbereich hier auch gelten. Dazu zählt die private Haftpflichtversicherung, die oftmals bereits in der Haushaltsversicherung inkludiert ist. Sie übernimmt mögliche Schmerzensgeld- oder Schadenersatz-Forderungen eines Dritten, wenn der Versicherte den Schaden fahrlässig verursacht hat, und wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Je nach Vertragsvereinbarung gilt der private Haftpflichtschutz sogar weltweit.

Leider ist im Zusammenhang mit einem Urlaub oft auch eine Rechtsschutz-Versicherung, die ebenfalls in Österreich sowie je nach Geltungsbereich auch im Urlaubsland gilt, wichtig. Zum einen hilft ein derartiger Versicherungsschutz seine eigenen Schadenersatz-Forderungen geltend zu machen, wenn man im In- oder Ausland von einem anderen geschädigt wurde. Zum anderen ist diese auch hilfreich, um entgangene Urlaubsfreuden notfalls einzuklagen, wenn bei Pauschalreisen die Beschreibung im Hochglanzreiseprospekt mit der Realität am Urlaubsort nicht übereinstimmt.

Zwar sind die Angaben in Reiseprospekten und -katalogen verbindlich, denn es gelten die Grundsätze der Prospektwahrheit, der Prospektklarheit und der Prospektvollständigkeit. Die Formulierungen sind aber manchmal so geschickt gewählt, dass sie mehr verschleiern als klarstellen. So bedeutet zum Beispiel „Meerseite“ nicht unbedingt „Meerblick" und ein „naturbelassener Strand“ muss nicht unbedingt sauber sein.

 

Grundsätzliches vor der Reise

Bei einer Reisebuchung ist es daher sinnvoll, sich mehrere Reiseangebote einzuholen und alle Angaben genau durchzulesen. Bei Unklarheiten und Sondervereinbarungen sind schriftliche Bestätigungen bei späteren Auseinandersetzungen hilfreich.

Vor allem bei Reisen in ferne Länder können bestimmte Impfungen oder andere gesundheitliche Vorbereitungsmaßnahmen notwendig sein. Umfassende Informationen über die aktuelle Sicherheitslage im Zielland sowie über Einreisevoraussetzungen für Österreicher erhält man beim Bürgerservice des Außenministeriums.

Ob mitgeführte Waren bei der Einreise nach Österreich verzollt werden müssen und welche Formalitäten dabei einzuhalten sind, erfährt man bei den Zollämtern oder auch online beim Bundesministerium für Finanzen.

 
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Alfons Schreitl | Sicher Profitabel Schreitl
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