Juni 2014  .  Alterspension, Zeckenalarm & Pflegefallrisiko

 

Unterschätztes Pflegefallrisiko

 

Für den Krankheitsfall sorgen nur wenige vor, bei den Frauen sind es gerade einmal drei und bei den Männern zwei Prozent. Noch weniger bilden Rücklagen für eine mögliche Pflegebedürftigkeit: Für dieses Risiko sparen lediglich ein Prozent der Männer und zwei Prozent der Frauen, und das obwohl insbesondere hier die gesetzliche Absicherung in der Regel nicht ausreicht, um die Kosten eines Pflegefalles zu decken.

 

Ein stationärer Pflegeplatz kann beispielsweise je nach Pflegebedürftigkeit und Heim zwischen 1.500 bis 7.000 Euro kosten. Da das gesetzliche Pflegegeld in der niedrigsten Pflegestufe 154,20 Euro und in der höchsten Pflegestufe maximal 1.655,80 Euro beträgt, muss der Betroffene die restlichen Kosten von seiner Pension, seinem sonstigen Einkommen und/oder verwertbaren Vermögen begleichen. Reicht dies nicht aus, kommt unter Umständen die Sozialhilfe/Mindestsicherung für den Restbetrag auf.

 

Je nach Bundesland und den dort geltenden Kostenersatzansprüchen (Pflegeregress-Regelungen) wird die bezahlte Sozialhilfe von den Angehörigen des Pflegebedürftigen, zum Beispiel von seinem Ehepartner, unter Umständen wieder zurückgefordert. Die private Versicherungswirtschaft bietet diverse Lösungen an, wie sich dieses Pflegekostenrisiko absichern lässt.

 

Mehr Informationen dazu gibt es bei Ihrem SIVAG-Berater.

 

 

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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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