Alle Jahre wieder: Lichterglanz und Wohnungsbrand

 

Alle Jahre wieder … steigt im Advent die Zahl der Brandeinsätze. Gerade in der Weihnachtszeit wird mit Kerzenschein die Atmosphäre daheim erst so richtig gemütlich und viele möchten am Weihnachtsbaum auf echte Kerzen nicht verzichten.

 

Häufig wird dabei die Gefahr von offenem Feuer im Haus unterschätzt und oft reicht schon ein Moment der Unachtsamkeit: Adventskranz oder Christbaum stehen in Sekundenschnelle in Flammen - in nur 20 Sekunden kann ein trockener Weihnachtsbaum in Vollbrand stehen.

 

Wann zahlt in so einem Fall die Versicherung – und wann nicht?

 

#1 Die Schäden an Haus oder Wohnung übernimmt im Regelfall die Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung, sie deckt für gewöhnlich auch die Lösch-, Aufräum- und Entsorgungskosten. Oft entstehen Brände allerdings nicht nur durch Unachtsamkeit und Leichtsinn, sondern durch grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit offenem Feuer – z.B., wenn man die Kerzen unbeaufsichtigt am Christbaum brennen lässt. Wurde der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt, ist die Versicherung leistungsfrei - ein Schaden wird in so einem Fall nur übernommen werden, wenn Sie grobe Fahrlässigkeit inkludiert haben. Bei aktuellen Versicherungsverträgen sollte das bereits der Fall sein. Bei älteren Verträgen kann es sein, dass Schäden infolge grober Fahrlässigkeit nicht oder nicht vollständig versichert sind.

 

#2 Schäden an der Nachbarwohnung oder am Nachbarhaus kann die Privathaftpflichtversicherung bzw. die Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung übernehmen. In punkto Haftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese eine angemessene Versicherungssumme vorsieht, die nicht zu niedrig gewählt ist, wodurch ein Schaden dann möglicherweise nur teilweise gedeckt wird. Wichtig bei Wohnungen ist, dass im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ein etwaiger Regress der Gebäudefeuerversicherung mitversichert ist.

 

Bestehende Versicherung überprüfen

Melden Sie sich bei Ihrem EFS Berater. Gerne überprüft er mit Ihnen gemeinsam, ob Ihre bestehende Haushalts- bzw. Haftpflichtversicherung ausreichende ist.

 

 

Tipps für eine brandfreie Weihnachtszeit

 

⇒ Weihnachtsbäume so spät wie möglich kaufen und bis zum Weihnachtsabend im Freien (kühl) lagern.

⇒ Adventskranz auf einen nicht brennbaren Untersatz stellen.

⇒ Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen.

⇒ Kleine Kinder und Haustiere nicht mit brennenden Kerzen allein lassen.

⇒ Einen Kübel Wasser oder einen Feuerlöscher in Griffnähe bereithalten.

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