Schifahren in Italien/Südtirol: nicht ohne Versicherung!

 

Das Warten hat ein Ende: für begeisterte Schisportfans geht es endlich wieder auf die Piste. Haben Sie einen Wintersporturlaub in Italien oder Südtirol geplant, sollten Sie folgende Regelungen dringend beachten:

 

  • Seit 01.01.2022 ist es Pflicht, dass jeder Schi- und Snowboardfahrer in italienischen Schigebieten über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, die Schäden und Verletzungen an Dritten abdeckt. (Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 € rechnen!)
     
  • Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie einen Nachweis über die entsprechende Haftpflichtversicherung auf der Piste mitführen.
     
  • Es gilt eine Helmpflicht für alle Schi-, Snowboard- oder Rodelfahrer unter 18 Jahren. Zudem muss der Helm CE-zertifiziert sein.
     
  • Strenge Promille-Regelungen auf der Schipiste: ab 0,5 Promille drohen Strafen bis zu 1000 €, ab 0,8 Promille gilt es sogar als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.

 

Falls Sie unsicher sind, ob Ihre bestehende Haftpflichtversicherung für Schiunfälle aufkommt, ob die Versicherungssumme ausreichend gewählt ist und ob Kinder mitversichert sind, melden Sie sich bei Ihrem EFS Berater. Er sieht sich das gerne an!

 

Wichtig

Melden Sie sich bitte rechtzeitig VOR Urlaubsantritt, damit die entsprechende Bestätigung über den aufrechten Versicherungsschutz von Ihrer Versicherung ausgestellt werden kann.

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