Das ist neu für Unternehmen 2018

 

Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2017/2018 eine Vielzahl an Neuerungen in Kraft. Wir haben Ihnen die unserer Meinung nach Wichtigsten zusammengefasst.

 

WiEReG – Register für wirtschaftliche Eigentümer ab 2018

Das WiEReG trat am 15. Jänner 2018 in Kraft und dient der Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie. Bis 1. Juni 2018 sind sämtliche direkten oder indirekten Eigentümer mit Anteilen von mehr als 25% in das von der Statistik Austria geführte Register einzutragen.

 

Angleichung Angestellte und Arbeiter

Dienstverhinderungsgründe (01.07.2018)

Zukünftig kann man auch bei Arbeiterinnen/Arbeitern den Anspruch auf Entgeltfortzahlung kollektivvertraglich nicht mehr einschränken (bei unverschuldeten kurzzeitigen Dienstverhinderungen aufgrund wichtiger persönlicher Gründe).

 

Kündigungsfristen (01.01.2021)

Ab diesem Zeitpunkt gelten für Arbeiter inhaltlich die gleichen Kündigungsbestimmungen wie für Angestellte. Die in den einzelnen Kollektivverträgen enthaltenen Kündigungsbestimmungen werden mit 31.12.2020 unwirksam.

 

Entgeltfortzahlung im Krankenstand (01.07.2018)

Ab 1. Juli 2018 tritt für Arbeiter und Angestellte eine einheitliche Regelung für Entgeltfortzahlungen in Kraft. Anwendung finden diese auf Dienstverhinderungen, die nach dem 30.06.2018 beginnen.

 

Dienstjahr Anspruch bei Krankheit Anspruch bei Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit
im 1. 6 Wochen 100%
4 Wochen 50%
8 Wochen
ab dem 2. 8 Wochen 100%
4 Wochen 50%
8 Wochen
ab dem 16. 10 Wochen 100%
4 Wochen 50%
10 Wochen
ab dem 26. 12 Wochen 100%
4 Wochen 50%
10 Wochen

 

Krankenentgelt für Lehrlinge (01.07.2018)

Lehrlinge erhalten im Zuge der Angleichung Arbeiter und Angestellte statt vier nunmehr acht Wochen lang die volle Lehrlingsentschädigung und zusätzlich weitere vier Wochen ein Teilentgelt.

 

Entgeltfortzahlungspflicht: Kleinbetriebe entlastet

Mitabeiter, die wegen Krankheit ausfallen, bedeuten für Unternehmen Ausgaben, denen keine Arbeitsleistung gegenübersteht. Besonders trifft das kleinere Unternehmen. Ab 1.7.2018 erhalten Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern eine Entlastung: Der Zuschuss der AUVA erhöht sich von derzeit 50% auf 75%.

 

Krankengeld für Selbständige

Ab 01.07.2018 wird das Krankengeld für Selbständige ab dem 4. Tag rückwirkend ausbezahlt und nicht wie bisher erst ab dem 43. Tag. Voraussetzung bleibt wie bisher eine Krankenstandsdauer von mindestens 43 Tagen.

 

Lohnnebenkosten weiter gesenkt

Mit 01.01.2018 wird der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds um weitere 0,2% auf 3,9% gesenkt.

 

Vorzeitiger Mutterschutz

Bisher benötigte man für vorzeitigen Mutterschutz neben der Bestätigung eines Facharztes auch die zusätzliche Überprüfung eines Arbeitsinspektionsarztes / Amtsarztes. Zukünftig reicht die Bestätigung eines Facharztes für Frauenheilkunde oder Innere Medizin.

 

Entlastung für Lehrlinge

Zukünftig müssen Lehrlinge die Internatskosten für die Berufsschule nicht mehr selber tragen, diese werden vom Betrieb übernommen. Abgerechnet werden können die Kosten letztlich über den Insolvenzentgeltfonds, wenn der Lehrberechtigte einen Antrag dafür stellt.

 

Rechtssicherheit Sozialversicherungsabgaben

Seit 2018 gibt es die Möglichkeit verbindlich vorab feststellen zu lassen, ob ein freier Mitarbeiter als selbständig Erwerbstätiger oder doch als Angestellter im Hinblick auf die Sozialversicherung zu behandeln ist.

 

Rauchverbot in Arbeitsstätten

Per 1. Mai 2018 gilt ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten in Gebäuden. Raucherräume dürfen eingerichtet werden, sonstige Räume wie Aufenthalts-, Bereitschafts-, Umkleideräume etc. dürfen nicht als Raucherräume vorgesehen werden. Die Regelung gilt auch für e-Zigaretten und Wasserpfeifen.

 

Neue Prüfzeiträume bei $57a-Vorschrift

Für LKW, Rettungsfahrzeuge und Taxis treten mit 20. Mai 2018 neue Toleranzfristen in Kraft. Es gibt nun keine Nachfrist mehr für die Überprüfung, dafür beginnt der Toleranzzeitraum bereits 3 Monate vor Ablauf.

 

Neu ist auch, dass wenn bei der §57a-Begutachtung („Pickerl-Überprüfung“) ein schwerer Mangel festgestellt wird, das Fahrzeug nur mehr 2 Monate verwendet werden darf. Bei ganz schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Zulassung umgehend aufheben.

 

Anpassung Road-Pricing-Tarife

Die Mautanpassung für 2018 beinhaltet eine Valorisierung zwischen 0,8 und 1,7% (in Abhängigkeit von Euro-Klasse und Achsenzahl). Die Sätze für Lärm- und Luftverschmutzung bleiben unverändert.

 

Forschungsprämie erhöht

Aufgrund der positiven Wirkungen dieser Prämie wird diese ab 01.01.2018 von 12% auf 14% erhöht.

 

Geschlechterquote

Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen, bzw. von Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern müssen mit 01.01.2018 zu mindestens 30% aus Frauen bzw. Männern bestehen.

 

Neue Zollaussetzungen und Zollkontingente

Mit 01.01.2018 werden neue oder verlängerte Zollbegünstigungen (zollfrei bzw. zollgebünstigt) für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren gelten.

 

Pflegeregress ist Geschichte

Eine Erleichterung für stationär aufgenommene Pflegebedürftige und deren Angehörige bringt das Ende des Vermögensregresses. Der Zugriff auf das Vermögen ist ab jetzt unzulässig, laufende Verfahren werden eingestellt. Das bedeutet, dass Vermögenswerte wie Liegenschaften, Immobilien, Sparbücher, Barvermögen, … nicht mehr zur Kostendeckung herangezogen werden dürfen. Pensionen, Unterhaltsansprüche, Mieteinnahmen … also sämtliche wiederkehrende Leistungen schon, diese fallen nicht unter dieses Verbot.

 

Der altmodische Begriff Sachwalter, der mehr das Gefühl vermittelt, die Sache anstatt des Menschen steht im Vordergrund ist mit 1. Juli 2018 passé. Das Gesetz und die Bezeichnung wurden modernisiert. Ein Erwachsenenvertreter betreut nun die Betroffenen und kümmert sich um deren Interessen. Die Handlungsfähigkeit der Vertretenen wird nicht mehr pauschal eingeschränkt. Zukünftig soll es vier abgestufte Formen der Vertretung, je nach Unterstützungsnotwendigkeit, geben.


 
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