Neue Pensionsgestaltungsmöglichkeiten für Selbständige

 

Geschlechterspezifisch ist der Unterschied in der Pensionsstatistik von Selbständigen enorm. Frauen gingen im Jahr 2016 mit 61,04 Jahren und durchschnittlich 1.090 € brutto pro Monat in die Alterspension, Männer mit 64,04 Jahren und einer Rente von 1.782 €.

 

Häufig führen Selbständige nach Erreichen des Pensionsalters ihren Betrieb noch weiter. Im Juli 2016 waren 14.709 Pensionsbezieher über dem 65. Lebensjahr auch noch unternehmerisch tätig. Bei den Unselbständigen lag die entsprechende Personenanzahl nur bei 8.681. Der Zeitpunkt des Pensionsantritts sollte jedoch gut überlegt werden. Im neuen Regierungsprogramm finden sich einige finanzielle Anreize für einen späteren Rentenantritt.

 

Höhere Zuschläge und geringere Beiträge für längeres Arbeiten

Ein vorzeitiger Rentenbezug - beispielsweise mit der ab dem 62. Lebensjahr möglichen Korridorpension - und eine parallele selbständige Tätigkeit werden auch in Zukunft nicht möglich sein. Hat man dagegen das Regelpensionsalter (Frauen derzeit 60, Männer 65) erreicht, kann neben dem Rentenbezug eine uneingeschränkte Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Nachteilig ist hierbei der zweifach zu bezahlende Krankenversicherungsbeitrag für Pension und Erwerbstätigkeit. Steuerlich suboptimal werden beide Einkunftsquellen zusammengerechnet und führen zu einer hohen Steuerprogressionsstufe.

 

Im Rahmen der Korridorpension soll nun ein späterer Rentenabruf noch attraktiver gestaltet werden. Grundsätzlich bringt jede pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit eine Steigerung des Rentenanspruchs bzw. führt zu einer Erhöhung des Guthabens auf dem gesetzlichen Pensionskonto.

 

Zusätzlich sind folgende „Fördermaßnahmen“ bei einer Erwerbstätigkeit über das 60. Lebensjahr bei Frauen und das 65. bei Männern geplant, wenn die Rente noch nicht abgerufen wird:

  • 5,5 % (derzeit 4,2 %) Zuschlag pro Jahr auf das Pensionskontoguthaben
  • kompletter Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge (derzeit Halbierung)

Diese Begünstigungen gelten maximal 3 Jahre, Männer sollten also spätestens mit 68 ihre Pension beantragen.

 

Im nachstehenden Rechenbeispiel haben wir für Sie für einen männlichen Unternehmer die finanziellen Auswirkungen der frühest möglichen Pension mit 62 mit der Regelpension und den geplanten Neuerungen im Zuge des späteren Rentenabrufs gegenübergestellt.

 

 

  Pensionshöhe nach Pensionsalter pro Monat *
  62 63,5 65 66,5 68
Pensionsanspruch € 2.000 € 2.086 € 2.172 € 2.257 € 2.343
Abschlag / Zuschlag in % -15,30% - 7,65% 0,00% 8,25% 16,5%
Abschlag / Zuschlag in € - € 306 - € 160 € - € 186 € 387
Pensionshöhe brutto € 1.694 € 1.926 € 2.172 € 2.444 € 2.730
Pensionshöhe netto € 1.450 € 1.673 € 1.722 € 1.889 € 2.065
 
Ersparnis Pensionsversicherungsbeitrag netto (inkl. Einkommensteuer) € 9.2682 € 18.536

 

 

Tipp – Lassen Sie Ihre Pensionsansprüche berechnen

Aus Ihrem gesetzlichen Pensionskonto kann anhand Ihrer Einschätzung der zukünftigen Unternehmensgewinne Ihr persönlicher Rentenanspruch hochgerechnet werden. Gerade bei Selbständigen fällt dieses Ergebnis nicht wunschgemäß aus. Je früher Sie mit einer privaten oder betrieblichen Vorsorge gegensteuern, desto geringer ist der Kapitalaufwand.

 

Wir beraten Sie sehr gerne zu Ihren gesetzlichen Ansprüchen und den umfangreichen Vorsorgemöglichkeiten.

 

* Mann, ab dem 62. Lebensjahr wurde ein konstanter SV-pflichtiger Gewinn von € 45.000,- unterstellt.

Datenquelle: BMASK, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

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