Wenn es bei Ihrem Zulieferer brennt ...

 

Ihr Unternehmen ist Teil einer Lieferkette? Dann könnte Folgendes für Sie spannend sein:

 

Ein besonderer Aspekt des Riskmanagement und der Versicherungsvorsorge sind extern verursachte Betriebsunterbrechungen durch sogenannte Rückwirkungsschäden.

 

Aber von Anfang an. Bekannt und (relativ) unproblematisch abzusichern sind Schäden durch Betriebsausfälle wie dieser:

 

Im EG eines Gebäudes, in dem sich ein Imbissanbieter eingemietet hat, kommt es zu einem Leitungswasserschaden. Das Wasser dringt in die Isolierung ein und gelangt auch in den Kellerbereich, wo zum Betrieb notwendige Lebensmittel gelagert werden. Die unumgängliche Sanierung bedingt die Schließung des Lokales für vier Wochen. Dadurch entgehen dem Betreiber wichtige Umsätze, um seine fixen Kosten abzudecken und Gewinn zu erwirtschaften. Soweit der Betrieb durch eine entsprechende Betriebsunterbrechnungsversicherung abgesichert ist, wird der Ausfall ersetzt.

 

Etwas komplizierter abzuschätzen sind Schäden durch Ausfall von Lieferanten, sprich sogenannte Rückwirkungsschäden. Welche Folgen hat es für mein Unternehmen, wenn der Geschäftspartner durch einen Brandschaden in dessen Anlage die Produktion vorübergehend einstellen muss? Ein Notfallplan hinsichtlich Ausweichmöglichkeiten, Kurzarbeit, Umgang mit den eigenen Abnehmern, Schadenersatz und dergleichen sollte in jedem Fall schon im Vorfeld vorliegen. Unterm Strich bleiben nach Abarbeitung aller Notfallmaßnahmen aber wohl immer Kosten für den Unternehmer über.

 

Versichern, oder nicht versichern?

Die zentrale Frage lautet hierzu: Stemmt der Betrieb diese Kosten alleine, oder sollte aufgrund der möglichen Schadenshöhe über eine entsprechende Versicherung nachgedacht werden?

 

Das Risiko von Rückwirkungsschäden sollte sorgfältig durchdacht werden, denn sie können in verschiedensten Varianten in Erscheinung treten:

  1. Wie oben beschrieben steht die Produktion des eigenen Unternehmens (teilweise) still, weil es beim Zulieferer zum Sachschaden kommt.
  2. Durch externe Gründe versagt die Energieversorgung im Betrieb.
  3. Das eigene Unternehmen produziert als Zulieferer Erzeugnisse, die Abnehmer zur Weiterproduktion benötigen und nun durch den Stillstand der eigenen Produktion ebenfalls einen Schaden erleiden.
  4. Ein Sonderfall (Wechselwirkungsschaden) sind Schäden innerhalb der „betriebseigenen Lieferkette“. Wie sind die Auswirkungen bei einem Schaden an einer Engpassmaschine durch Brand oder Maschinenbruch? In welchen Werken oder bei welchen nachfolgenden Maschinen kommt es zu Stillständen? Wie hoch ist der Ausfall gesamt zu beziffern?

 

Wir helfen Ihnen gerne, die in diesem Punkt für Ihren Betrieb notwendige Vorsorgemaßnahme zu treffen und werden - im Idealfall in Koordination mit Ihren Lieferanten bzw. Abnehmern - eine geeignete Versicherungslösung für das Restrisiko finden.

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