Psychische Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz
Seit 1. Jänner 2013 gelten für Privatunternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, die Vorgaben entsprechend der Novelle zum Arbeitnehmerschutzgesetz zur Evaluierung psychischer Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Darauf zertifizierte Arbeits- und Organisationspsychologen führen die Evaluierung durch und geben Ihnen die Sicherheit, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und für die Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat optimal vorbereitet zu sein.
Gesetzlich verpflichtende Evaluierung psychischer Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz
Die Evaluierung ist ein Prozess mit dem Ziel der ständigen Optimierung der Arbeitsbedingungen. Seit 1. Jänner 2013 gelten für alle Privatunternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, die verpflichtenden Vorgaben zur Evaluierung psychischer Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz. Grundlage dafür ist die Novelle zum Arbeitnehmerschutzgesetzt (ASchG).
Was sind psychische Belastungen?
Psychische Belastungen sind „…alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“ (ÖNORM EN ISO 10075-1). Die Ursachen negativer psychischer Belastungen sind meist zunehmender Leistungs- und Konkurrenzdruck, Arbeitsverdichtung, unangemessene Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge, Informationsmangel oder -überflutung, Personalknappheit u.v.m.
Warum wurden diese Regelungen geschaffen?
In der Arbeitswelt nehmen psychische Belastungen, Gefährdungen und Krankheiten zu. Psychiatrische Krankheiten stiegen enorm an. Der gesamtwirtschaftliche Schaden beläuft sich laut WKO auf rund 7 Milliarden Euro jährlich. Es besteht somit ein großes Potential durch die Verringerung dieser Kosten. Die Vorgaben zum „allgemeinen“ Evaluierungsprozess bestehen seit den Jahren 1994/1995. Seit 1 Jänner 2013 wird ergänzend dazu die gesondert durchzuführende Evaluierung psychischer Belastungen verlangt.
Welche Schritte umfasst die Evaluierung?
Nach der Startphase werden die gesammelten Informationen in einem Konzept aufbereitet, die Führungskräfte und Arbeitnehmer werden informiert, und nach der Durchführung der Evaluierung (Befragungen, Interviews u.a. je nach Branche, Unternehmensgröße usw.) werden die Ergebnisse beurteilt, die Maßnahmen abgeleitet und die Dokumentation wird erstellt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss geprüft werden, weshalb die Evaluierung „regelmäßig“ wiederholt und angepasst werden muss, insbesondere nach Zwischenfällen mit erhöhter psychischer Fehlbeanspruchung.
Richtige Durchführung
Wer die Evaluation durchführt, muss Fachwissen über psychische Belastungen und die Anwendung, Durchführung, Auswertung und Interpretation der gewählten Methode (Verfahren) haben. Arbeits- und Organisationspsychologen sind ausgebildete Fachleute und können die jeweils nötigen Verfahren adäquat einsetzen. Bei der falschen Anwendung von Verfahren kommt es höchstwahrscheinlich zu falschen Ergebnissen und zur Planung von falschen Maßnahmen, welche den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Dadurch entstehen Folgekosten für die Adaptierungsarbeiten.
Das Personal der DOPEG GmbH
Wir garantieren, dass wir nur mit erfahrenen zertifizierten Arbeits- und Organisationspsychologen zusammenarbeiten. Gerne übermitteln wir Ihnen eine Liste aller aktuellen A&O-Psychologen Österreichs, in welcher Sie die entsprechende Qualifikation nachlesen und überprüfen können. Insbesondere zertifizierte Arbeits- und Organisationspsychologen geben Ihnen die Sicherheit, richtige Ergebnisse zu erhalten, die das umgehende Setzen zielführender Maßnahmen ermöglichen! Sie brauchen auch nicht mehr besorgt zu sein, dass das Arbeitsinspektorat die nicht fachgerecht von Nicht-Arbeits- und Organisationspsychologen durchgeführte Evaluierungen bzw. die darauf basierenden getroffenen Maßnahmen ablehnt.
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