Vorsicht Stolpersteine: Matura in der Tasche – gesetzliche Krankenversicherung dahin ...

 

Erleichtertes Aufatmen bei tausenden von Schülern – die Matura ist geschafft und auch wir gratulieren allen ganz herzlich! Ein weiterer Schritt Richtung Selbständigkeit und Erwachsen werden ist geschafft. Es verändert sich vieles – unter anderem auch der Versicherungsschutz! Schülerinnen und Schüler sind bis zum 18. Lebensjahr üblicherweise mit den Eltern gesetzlich krankenversichert. Was aber, wenn sie nach der Matura auf einen Studienplatz oder die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes warten oder einen Job suchen und nicht gleich finden?

 

Antrag auf Familienbeihilfe

Grundsätzlich gilt, dass beim Bezug von Familienbeihilfe auch Versicherungsschutz besteht. Allerdings muss nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Antrag ans Finanzamt gestellt werden, das den Anspruch auf Familienbeihilfe an die Sozialversicherung meldet; die Mitversicherung bei den Eltern verlängert sich dann automatisch bis 30.11. des Kalenderjahres. Kein Problem also für die Übergangszeit bis zur Einberufung oder bis Studienbeginn und auch nicht bei Wiederholungsprüfungen, falls man die Reifeprüfung nicht im ersten Anlauf geschafft hat ...

 

Erfolgt die Einberufung erst nach dem 30.11., kann eine Mitversicherung bei den Eltern bis zu 24 Monate beantragt werden, ebenso nach Beendigung von Zivil- oder Präsenzdienst bis zum Beginn eines Studiums.

 

Regelungen fürs Studium

StudentInnen können sich bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kostenlos bei den Eltern mitversichern, sofern Familienbeihilfe bezogen wird. Ansonsten sind Studienbestätigungen und ab dem dritten Semester bis zum Ende des ersten Studienabschnitts bzw. bis zum Bachelor-Abschluss Studienerfolgsnachweise für jedes Studienjahr nötig. Es muss also mit Zeugnissen bzw. mit der sogenannten Fortsetzungsbestätigung als ordentlicher Studierender belegt werden, dass das Studium ernsthaft betrieben wird.

 

Übrigens: Ein Sommerjob unterbricht zwar die Mitversicherung, die jedoch nach Job-Ende automatisch wieder greift, solange die erwähnten Voraussetzungen gegeben sind. Auch ein Studium im Ausland ist kein Hindernis, man muss jedoch eine Bestätigung über das laufende Studienjahr durch die jeweilige Ausbildungsstätte vorlegen, um bei den Eltern mitversichert zu bleiben.

 

Rund um die Jobsuche

Vorweg sei erwähnt, dass jede Erwerbstätigkeit, die über der Einkommens- bzw. Geringfügigkeitsgrenze von 446,81 €/Monat (2019) liegt, ohnehin der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt - man ist somit eigenständig versichert; das gilt auch für kurzfristige Ferialjobs. Finden MaturantInnen allerdings nicht gleich einen Arbeitsplatz, können sie sich als Arbeitssuchende bis zu 24 Monate kostenlos als „erwerbslos“ bei den Eltern bzw. Groß- oder Stiefeltern, aber auch beim Ehepartner mitversichern - der Bezug einer Familienbeihilfe im Maturajahr ist dafür keine zwingende Voraussetzung. Das Gleiche gilt auch für die Zeit nach Abschluss einer sonstigen Schul- und Berufsausbildung.

 

Noch Fragen?

Bei Unklarheiten und in Einzelfällen erhalten Sie Auskunft beim zuständigen Finanzamt bzw. beim jeweiligen Sozialversicherungsträger. Bezieherinnen/Bezieher einer Waisenrente oder -pension sind übrigens automatisch krankenversichert.

 

PS: In den privaten Versicherungssparten (zB Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Privathaftpflichtversicherung) gelten teils unterschiedliche Regelungen. Im Zweifel empfehlen wir jedenfalls eine Abklärung der Mitversicherung, melden Sie sich diesbezüglich bei uns.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
 
 
THALER Versicherungsmakler GmbH
 

 

A-5441 Abtenau, Markt 16
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 6243 2444
+43 6243 2444-14

 

office@maklerthaler.at
www.maklerthaler.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © Photo by Asad Photo Maldives from Pexels