Berufsunfähigkeitsversicherung schon für Kinder? Unbedingt!

 

Fußballer, Polizist, Prinzessin oder Tierärztin … die Berufswünsche unserer Kinder sind so vielfältig wie sie selbst. Und so wie im realen Berufsleben ist auch der Traumberuf nicht in Stein gemeißelt. Für viele gibt es nicht mehr den einen Beruf, den sie das gesamte Arbeitsleben lang ausüben.

 

Eines allerdings bleibt: das Arbeitsleben ist lang und leider kann viel passieren. Die Absicherung der Arbeitskraft sollte demnach oberste Priorität haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Arbeitswert und damit das laufende Einkommen so früh wie möglich abzusichern und eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits für Kinder abzuschließen.

 

Keine staatliche Leistung

Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulpflicht haben noch keine Versicherungszeiten gesammelt und üben noch keinen Beruf aus. Es fehlt somit die Voraussetzung für den Anspruch auf staatliche Unterstützung. Im Ernstfall würde ein Jugendlicher, der aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles nie berufstätig sein kann, gänzlich ohne monatliches Erwerbseinkommen sein.

 

Jung und gesund

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu jenen Versicherungen, bei denen der Gesundheitszustand eine wichtige Rolle spielt. Neben anderen Faktoren, orientiert sich vor allem an diesem die Höhe der Prämie. Da jünger meist auch gesünder bedeutet, kann man mit dem Start einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits im Jugendalter den guten Gesundheitszustand „einfrieren“ und sich somit langfristig eine günstigere Prämie sichern.

 

Berufswahl egal

Es gibt Berufe, für die – aufgrund des besonderen Risikos – keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. Hat man mit der Ausbildung eines solchen Berufes begonnen, ist es zu spät. Deshalb: Versicherung bereits VOR Ausbildungsbeginn abschließen! Dann ist es egal, welchen Beruf das Kind ergreift, oder wenn es später im Berufsleben den Beruf wechselt. Es hat den bestmöglichen Versicherungsschutz mit einer möglichst günstigen Prämie.

 

Kindern steht die ganze Berufswelt offen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits im Pflichtschulalter können Sie die Arbeitskraft Ihres Kindes günstig und zukunftsweisend absichern. Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne dazu!

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
 
 
MAConsulting Versicherungsmakler GmbH
Geschäftsführer: Akad Vkfm. Johann Mitmasser

 

A-4111 Walding, Hauptstraße 19a
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 7234 83 500
+43 7234 83 500-35

 

office@maconsulting.at
maconsulting.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

FN: 211535g LG Linz |  DVR: 1076566  |  UID-Nr.:ATU57858447
Bankverbindung: Allgemeine Sparkasse OÖ Bank AG, IBAN: AT62 2032 0171 0000 1127, BIC: ASPKAT2L
Unternehmensgegenstand: www.gisa.gv.at
1. Versicherungsvermittler idF Versicherungsmakler u. Berater in Versicherungsangelegenheiten GISA 17134552
2. Vermögensberatung als vertraglich gebundener Vermittler GISA 17134965
Beteiligungen: Es bestehen keine Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften, keine Versicherungs-gesellschaft ist am Kapital der MAConsulting Versicherungsmakler GmbH beteiligt.
Beschwerdestelle: BM f Wissenschaft Forschung u Wirtschaft, 1010 Wien Stubenring 1, www.bmwfw.gv.at
Offenlegung nach dem Mediengesetz:
Blattlinie: Information in Versicherungsangelegenheiten, Leistungen und rechtliche Umstände sowie Aspekte und Vorteile aus Sicht der Kunden Medieninhaber - Herausgeber: MAConsulting Versicherungsmakler GmbH 4111 Walding Hauptstr. 19a Gesellschafter der MAConsulting Versicherungsmakler GmbH: 100% Akad. Vkfm. Johann Mitmasser Beteiligung der MAConsulting Versicherungsmakler GmbH: 100% an der USB Versicherungsmakler GmbH
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements