Die Europäische Krankenversicherungskarte: Was ist das?

 

Haben Sie sich schon mal die Rückseite Ihrer e-card angesehen? Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte – kurz EKVK. Mit dieser haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen Gesundheitswesen aller EU-Ländern sowie in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Nordmazedonien.*

 

Sie ersetzt den früher notwendigen „Auslandskrankenschein“ und soll sicherstellen, dass Sie ärztliche Betreuung zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes erhalten.

 

So funktioniert die EKVK

Weisen Sie die Karte möglichst früh – wenn es der medizinische Notfall erlaubt, noch vor Behandlungsbeginn – vor. Durch internationale Vereinbarungen sind die Vertragsärzte und Vertragskrankenhäusern verpflichtet, die EKVK zu akzeptieren und Sie wie einen nationalen Patienten zu behandeln.

 

Hat der Arzt oder das Krankenhaus keinen Vertrag mit der Sozialversicherung, ist der Ablauf gleich, wie bei Wahlärzten in Österreich. Sie müssen die Behandlung im Vorfeld selbst bezahlen und können dann um Kostenerstattung bei Ihrer Sozialversicherung ansuchen.

 

Das kann die EKVK nicht
  • Eine Reiseversicherung ersetzen!
    Kosten der privaten Gesundheitsversorgung sind nicht inkludiert. ABER: Hotelärzte sind sehr oft Privatärzte; in vielen Ländern werden Urlauber ins nächstgelegene Privatspital gebracht, da dort die medizinische Versorgung häufig besser ist.
    Kosten für einen Rückflug bei vorzeitiger Rückreise, verloren gegangenes Gepäck, gestohlenes Eigentum, … übernimmt nur die Reiseversicherung!
     
  • Die EKVK gilt nicht, wenn Sie zum Zweck der medizinischen Behandlung in ein anderes Land reisen.
     
  • Es ist keine kostenlose Betreuung garantiert. Der Leistungskatalog der Sozialversicherungen in den Ländern ist sehr verschieden. Eine Behandlung, die in Österreich von der Gesundheitskasse übernommen wird, kann in einem anderen Land kostenpflichtig sein.

 

EKVK wird nicht akzeptiert

Weigern sich Arzt oder Krankenhaus im Ausland die EKVK zu akzeptieren und besteht auf Bezahlung, unbedingt eine detaillierte Rechnung (inkl. Befundbericht) und Zahlungsbestätigung ausstellen lassen. Dies ist notwendig für die Abrechnung mit der Gesundheitskasse in Österreich.

 

Einen genauen Überblick über die Leistungen der EKVK in den einzelnen Ländern erhalten Sie hier.

 

Unser Tipp

Sicherer und beruhigter reisen Sie mit einer Reiseversicherung. Sie schützt vor unvorhergesehenen Kosten einer medizinischen Behandlung, eines Rücktransportes oder abhanden gekommenen Gepäcks.

 

 

 

*Ergänzung: Auch in Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina gilt die EKVK.

In diesen Ländern muss die EKVK am Aufenthaltsort dem Sozialversicherungsträger vorgelegt

und eine gültige Anspruchsbescheinigung beantragt werden.

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