Wissen Sie eigentlich ...

 

… ob bei Ihnen zuhause ein Brandmelder Pflicht ist?

 

Vorschriften für Neubauten in acht Bundesländern verbindlich

Beschlossene Sache. Das Österreichische Institut für Bautechnik sieht in Richtlinie 2 zum Brandschutz die Anbringung von Rauchwarnmeldern in allen Aufenthaltsräumen von Wohnungen vor, eine Ausnahme bilden lediglich Küchen sowie Abstell- und Sanitärräume. Auch in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, muss jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angebracht werden. Die Richtlinie wurde im März 2015 von acht Bundesländern verbindlich beschlossen, lediglich in Salzburg ist sie noch nicht in Kraft.

 

Nachrüstung sinnvoll. Müssen Sie Ihre Wohnräume nun nachrüsten? Nicht unbedingt, denn die Verordnung über bautechnische Vorschriften gilt je nach Bundesland zumeist nur für Neubauten, zudem können andere architektonische und technische Lösungen einen gleichwertigen Schutz darstellen. 

 

Regelung pro Bundesland im Detail

 

Bundesland Regelung Montage Wartung
Burgenland
  • nur Neu- und Umbauten seit 01.07.2008
  • vorhandene Wohnungen keine Regelung
Eigentümer Besitzer
Kärnten
  • nur Neu- und Umbauten seit 01.10.2012
  • vorhandene Wohnungen bis 30.06.2013
Eigentümer Besitzer
Niederösterreich
  • nur Neu- und Umbauten seit 01.02.2015
  • vorhandene Wohnungen keine Regelung
Eigentümer Besitzer
Oberösterreich
  • nur Neu- und Umbauten seit 01.02.2014
  • vorhandene Wohnungen keine Regelung
Eigentümer Besitzer
Salzburg keine    
Steiermark
  • nur Neu- und Umbauten seit 01.05.2011
  • vorhandene Wohnungen keine Regelung
Eigentümer Besitzer
Tirol
  • nur Neu- und Umbauten seit 01.01.2008
  • vorhandene Wohnungen keine Regelung
Eigentümer Besitzer
Vorarlberg
  • nur Neu- und Umbauten seit 01.01.2008
  • vorhandene Wohnungen keine Regelung
Eigentümer Besitzer
Wien
  • nur Neu- und Umbauten seit 12.07.2008
  • vorhandene Wohnungen keine Regelung
Eigentümer Besitzer

 

Sinnvoll ist die Anbringung von Brandmeldern in jedem Fall, geht es aus den Erläuterungen hervor. Denn bei Bränden in Gebäuden sind Tote und Verletzte überwiegend im zivilen Bereich zu beklagen, wofür hauptsächlich die giftigen Bestandteile von Brandrauch verantwortlich sind – Erstickungsgefahr besteht bereits, bevor ein Brand um sich greift und vor allem nachts oft zu spät bemerkt wird.

 

Rauchwarnmelder sind demnach eine gute Investition und können bei Ausbruch von Feuer Leben retten.

 

Alle weiteren Details finden Sie auf dieser Webseite.

Für ein persönliches Gespräch senden Sie uns das folgende Formular ...
Infos zu
 
Titel
 
Vorname
Nachname
 
Telefon
 
E-Mail
Mitteilung
 

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
WALSER Versicherungsmakler GmbH

 

 

6460 Imst, Industriezone 41
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 5412 660 10-0
+43 5412 660 10-10

 

office@walser.at
www.walser.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © louisabandura