Wohnen & Beruf
 


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Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die warme Jahreszeit neigt sich dem Ende zu und wir genießen die letzten Sonnenstrahlen!

 

In unserem neuen Newsletter möchten wir Sie darauf hinweisen, was passiert, wenn Ihre berufliche Karriere durch einen Unfall oder eine Krankheit unterbrochen oder gar gestoppt wird.

 

Der Spätsommer bringt neben schönem Wanderwetter auch die Gefahr vermehrter Unwetterschäden und nicht immer ist die Eigenheimversicherung allen Anforderungen angepasst.

 

Wussten Sie, dass Sie als selbständiger Erwerbstätiger Ihre Krankenversicherung individuell gestalten können? Mehr Information darüber finden Sie in unserem letzten Artikel.

 

Viele Menschen nützen die kommende Zeit, um ihre eigenen vier Wände zu verschönern. Passend dazu wurde mit Juli 2014 der Handwerkerbonus eingeführt. Lesen Sie, wie Sie sich bis zu 600 Euro pro Jahr vom Staat zurückholen können.

 

Übrigens: Sie können unseren Newsletter gerne an Freunde, Bekannte und Familie weiterleiten. Wir würden uns darüber sehr freuen!

 

Auf einen schönen Spätsommer!

 

Armin Bayer


 

 

Erwerbsunfähig - sind 1.055 Euro im Monat genug?

 

Wer eine unfall- oder krankheitsbedingte dauerhafte körperliche oder geistige Schädigung erleidet, kann unter Umständen seinen bisherigen Beruf nicht oder nur noch eingeschränkt ausüben oder ist überhaupt nicht mehr arbeitsfähig. Die Folge sind unter anderem finanzielle Einbußen oder komplette Einkommensausfälle, die nicht oder nur zum Teil durch gesetzliche Sozialversicherungen abgedeckt werden.



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Hochwasser und Überschwemmung – sind Ihre eigenen vier Wände richtig abgesichert?

 

In den letzten Wochen zeigte sich der Sommer von seiner eher unangenehmen Seite. Fast täglich entluden sich schwere Unwetter mit Starkregen, Hagel und orkanartigen Windböen.



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Handwerkerbonus - ab 01.07.2014 gibt’s bis zu 600 Euro zurück

 

Mit dem sog. „Handwerkerbonus“ sollen Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich aktiv gefördert und ein Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit geleistet werden.



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Ein kleines oder größeres Unglück ist schnell geschehen

 

Die ersten Schritte in einem Schadensfall



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Selbständig - sind Sie sachleistungs- oder geldleistungsberechtigt?

 

Als selbständig Erwerbstätiger können Sie sich nach dem GSVG die Krankenversicherung individuell gestalten. Grundsätzlich wird in der gewerblichen Krankenversicherung zwischen sachleistungs- und geldleistungsberechtigten Versicherten unterschieden. Davon hängt ab, in welcher Form die Leistungen der Krankenversicherung erbracht werden. Die wesentlichen Unterschiede betreffen die ärztliche Hilfe, den Bezug von Medikamenten und die Vergütung für Behandlungen in der Sonderklasse eines Spitals. Alle Details dazu finden Sie hier.

Wichtig: Die Wahl Ihres "SVA-Leistungspakets" kann große Auswirkungen auf die Prämie Ihrer privaten Krankenversicherung haben. Besonders bei einem Wechsel von Sachleistungs- auf Geldleistungsberechtigung (oder umgekehrt) ist es daher wichtig, sich mit Ihrem Steuerberater und uns in Verbindung zu setzen, damit es nicht zu einer Unterdeckung oder Überzahlung kommt. Wir können feststellen, ob die Prämie Ihrer privaten Krankenversicherung angepasst werden sollte. 


 
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