Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir freuen uns, Ihnen heute unsere Jänner-Ausgabe und damit den ersten Newsletter für 2020 präsentieren zu dürfen. Wir hoffen, Sie haben erholsame Feiertage hinter sich und dass Sie vielversprechend ins neue Jahr gestartet sind.

 

Mit Jahresbeginn gab es einige gesetzliche Änderungen, die unserer Meinung nach Wichtigsten haben wir in unserem ersten Beitrag kurz zusammengefasst. Was genau unter den Begriff Wasserschaden fällt und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im zweiten Artikel und wir widmen uns dem Thema Blechschaden und Unfallmeldung.

 

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und allen Wintersport-Begeisterten wünschen wir ein verletzungsfreies Skivergnügen! Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir natürlich wie gewohnt zur Verfügung.

 

Ihr SIVAG-Team

Was ist neu im Jahr 2020?

Plastiksackerl-Verbot · Pensionsanpassungen · WLTP-Werte

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Damit Sie bei einem Wasserschaden nicht baden gehen

„bestimmungswidriges“ Austreten · 72-Stunden-Regel · Wartungsfugen

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Wenn Blech auf Blech trifft - Unfallmeldegebühr alias Blaulichtsteuer

Fahrerflucht · polizeiliche Unterstützung · Vorsichtsmeldung

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Winterdienst: Wer haftet bei nicht geräumten Gehsteigen?

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