Sehr geehrte Damen und Herren,

 

passend zum Beginn der kalten und dunklen Jahreszeit widmen wir uns im heutigen Newsletter schwerpunktmäßig dem Thema Gesundheit. Dass einem im Falle eines Unfalls rasch geholfen wird, steht in Österreich Gott sei Dank außer Frage. Dass aber die Kosten dafür nicht immer der Staat übernimmt, können Sie im ersten Artikel nachlesen.

 

Existiert in Österreich eine Zweiklassen-Medizin? Schon ein einzelner Test des VKI lässt unsere Befürchtungen wahr werden. Die Testergebnisse und welche Schlüsse Sie daraus ziehen können, lesen Sie im zweiten Artikel. Zum Schluss noch ein Fall aus der Praxis, der Ihnen zeigt, dass Sie mit uns als IGV-Versicherungsmakler die richtige Wahl getroffen haben.

 

Abgerundet wird die heutige Ausgabe wie immer durch interessante Links, eine interessante Frage zum Thema „Eiskratzen“ und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Urlaubsanspruch.

 

Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite. Bleiben Sie gesund und gönnen Sie sich in der allzu hektischen Vorweihnachtszeit auch mal ein wenig Ruhe!

 

Veronika Weichselbraun & Team

 


 

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Die Vorteile eines IGV-Maklers – ein Fall aus der Praxis

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Was bedeutet ...

„Urlaubsanspruch auch nach
dem Tod“?


Hier finden Sie die Erklärung ...

Wissen Sie eigentlich ...

ob man beim „Eiskratzen“ den Motor warmlaufen lassen darf?

Hier gelangen Sie zur Antwort ...

 
 
 
 
 
 
 
 

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