KundenInfo 01.18
 


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+43 (0)676 - 94 41 981
m.steinberger@hvm.at
 


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir hoffen, Sie hatten einen guten Start in das neue Jahr!

 

Ich möchte mich kurz vorstellen: Seit August 2017 bin ich Juniorpartner von Team Schwanenstadt und gemeinsam mit Wolfgang Selinger haben wir die Selinger&Steinberger OG gegründet.

 

Zukünftig möchten wir Ihnen nützlichen und interessanten Lesestoff aus der Welt der Versicherungen und Finanzen liefern, aber auch Praktisches und Unterhaltsames abseits dieser Thematiken wird nicht zu kurz kommen. Unser Newsletter soll Ihnen ein wertvoller Ratgeber für den persönlichen Alltag werden.

 

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und stehen für Ihre Fragen und Anliegen natürlich wie gewohnt zur Verfügung.

 

Markus Steinberger


 


 

 

Was ist neu im Jahr 2018?

 

Wie jedes Jahr traten auch 2018 mit Jahreswechsel eine Vielzahl an Neuerungen in Kraft. Wir haben die unserer Meinung nach Wichtigsten zusammengefasst.



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Neue Regierung, Neuerungen im Pensionsbereich

 

Die neue Regierung bedeutet auch Änderungen im Pensionsbereich. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick über die zu erwartenden Veränderungen.



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Die Rechtsschutzversicherung – nicht nur für „Streithansel“

 

Damit Ihr Recht keine Geldfrage wird - 2 wichtige Bausteine der Rechtsschutzversicherung.



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Null Zinsen, null Haken? Rechnen Sie vor dem Kauf nach!

 

Elektronik-, Möbel- und Fahrzeughandel locken mit Finanzierungsangeboten zu Nullzinsen. Ist der Kauf wirklich so attraktiv wie es klingt?



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Im Schadensfall: Zahlt sie oder zahlt sie nicht ...?

 

Versichern beruhigt und schützt Hab und Gut bei eintretenden Schäden. Das gibt Sicherheit - für alles steht eine Versicherung aber auch nicht gerade ...

 



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Achtung! Jahreskostenaufstellungen von Apotheken zukünftig nicht mehr akzeptiert

 

Bisher konnte man die Rückvergütung von Apothekenrechnungen praktisch mit einer Jahreskostenaufstellung der Apotheke bei seiner Zusatz-Krankenversicherung beantragen. Das ist aber seit 01.01.2017 nur mehr für die Jahre 2015 und 2016 zulässig, da mit Jahreswechsel auf eine "Einzelbelegerfassung" umgestellt wurde. Für die Rückvergütung werden zukünftig nur mehr Original-Einzelbelege akzeptiert.


 
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Markus Steinberger
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