ARGE MED-Newsletter 06/2022
Wenn die Haftungssumme nicht ausreicht: Fall Minna sprengt 5 Mio.!
Der „Fall Minna“ sorgt nach wie vor für Schlagzeilen - wir hatten in der letzten Ausgabe des Newsletters darüber berichtet! Das Beispiel zeigt deutlich, auf welcher Basis Schadenersatzansprüche gegen Ärzte berechnet werden können – und wie schnell sie dabei astronomische Höhen erreichen.
Bei der Geburt kam es zu einer Gehirnschädigung der neugeborenen „Minna“, die nach vorliegendem Gutachten die vermutete Lebensdauer aber kaum reduziert. Die Eltern der Tochter – sie hat Pflegestufe 7 und wird ihr Leben lang "ein Pflegefall" bleiben – kämpfen seit Herbst 2018 um die nachhaltige finanzielle Absicherung ihrer Tochter. Sie kann nicht schlucken, essen, sitzen, krabbeln, sprechen, und wird das voraussichtlich auch nie können.
Bei diesem enorm hohen Pflegebedarf ergeben sich somit Monat für Monat maximale Pflegekosten, die bei einer Lebensalterprognose von 83 Jahren, nebst Schmerzensgeld und Trauerschäden, eine Rekord-Schadenersatzhöhe bedeuten könnten.
Details zum aufsehenerregenden Fall „Minna“ im nachstehenden Link zum STANDARD-Artikel:
https://www.derstandard.at/story/2000135288442/3-5-umstrittene-stunden-bei-minnas-geburt-wer-zahlt-fuer
Der Fall aus dem Jahr 2018 zieht sich bis heute hin, ein möglicher Vergleich ist bislang gescheitert, obwohl dem Arzt kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Im schlimmsten Fall droht ihm dennoch, nach Ausschöpfen seiner Versicherungssumme von 5 Millionen Euro, persönlich mitzahlen zu müssen.
Ihr Berater unterstützt Sie gerne bei einer erforderlichen Anpassung Ihrer Arzt-Haftpflichtversicherung an zeitgemäße Summenhöhen!
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