Massive Einkommenseinbußen bei Arbeitslosigkeit

 

Aufgrund der aktuell dramatischen Situation am Arbeitsmarkt werden zunehmend Forderungen nach einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes laut. Doch die Budgetsituation des Arbeitsmarktservices (AMS) stellt sich nicht minder drastisch dar. Laut letztem Geschäftsbericht von 2018 standen Beitragseinnahmen von rund 6,8 Milliarden € zu Buche, damit konnten bereits in Zeiten einer guten Beschäftigungssituation die laufenden Ausgaben von über 8 Milliarden € nicht gedeckt werden. Aktuell muss das AMS alleine für die Kurzarbeit fast 10 Milliarden € aufwenden. Im Jahr 2018 entfielen auf diese Ausgabenkategorie gerade einmal 3,5 Millionen €. Eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes scheint in diesem Umfeld nicht besonders realistisch. Im Gegenteil: Man sollte sich, wie im Regierungsprogramm von 2017 vorgesehen, mittelfristig sogar auf empfindliche Leistungskürzungen einstellen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen.
 

Relativ kurze Leistungsdauer

 

Noch in der jüngsten Vergangenheit hatte es oberflächlich den Anschein, als ob Arbeitslosenleistungen zeitlich defakto unbegrenzt zugestanden werden würden und man sich zwischen gemächlicher Jobsuche oder einem umfangreichen Angebot an Umschulungskursen entscheiden könnte. Doch die Daumenschrauben wurden in den letzten Jahren vom AMS massiv angezogen. Im Vorjahr gab es mit fast 60.000 Aussetzungen von Geldleistungen um 34 Prozent mehr AMS-Sanktionen wegen Verweigerungen oder Vereitelung einer Beschäftigungsaufnahme als 2018. Das Angebot an Umschulungskursen, welche früher die Leistungsdauer deutlich verlängert haben, wurde massiv reduziert.

 

Bei weniger als 3 Jahren Erwerbstätigkeit, bei der ein Beitrag in die Arbeitslosenversicherung geleistet wurde, beträgt die Zuerkennungsdauer von Arbeitslosgeld längstens 20 Wochen. Bis zum 40. Lebensjahr ist ein Leistungszeitraum von 30 Wochen möglich. Um ein ganzes Jahr Arbeitslosengeld zu bekommen ist eine gewisse Anzahl an Beitragsmonaten zu erbringen und man muss das 50. Lebensjahr bereits überschritten haben. Von 16. März bis 30. September 2020 hat die Notstandshilfe als Folgeleistung des Arbeitslosengeldes nicht die sonst übliche Leistungsreduktion um mindestens 8 Prozent als Konsequenz. Als weitere Corona-Hilfsmaßnahme konnte hierfür im Parlament eine entsprechende Mehrheit gefunden werden.

 

Empfindlicher Einkommensrückgang

Rund 55 Prozent des Nettoeinkommens aus dem letzten bzw. vorletzten Kalenderjahr beträgt die Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Der monatliche Höchstwert liegt bei einer Inanspruchnahme im ersten Halbjahr 2020 bei 1.742 €.

 

Besonders dramatisch stellt sich die Situation für Berufsgruppen dar, die ein geringes Grundgehalt und einen hohen Anteil an sozialversicherungsfreien Einkommensbestandteilen wie etwa Trinkgeld haben. Liegt die errechnete Höhe des Arbeitslosengeldes zum Beispiel bei nur 600 Euro ist eine Erhöhung in Richtung Existenzminimum nur im Rahmen der Mindestsicherungsregelung möglich. Hierbei spießt es sich oft an vorhandenen Vermögenswerten oder an den Einkünften von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.

 

Übersichtstabelle Höhe Arbeitslosengeld

 

 

Anm.: Wird das Arbeitslosengeld im 1. Halbjahr 2020 beantragt, ist das Bruttoeinkommen aus dem Kalenderjahr 2018 die Basis für die Berechnung.

 

Tipp – Nicht auf den Staat verlassen

Die Coronakrise zeigt klar und deutlich die eingeschränkten staatlichen Hilfsmöglichkeiten im Bereich der Sozialversicherungsleistungen und auch in der finanziellen Unterstützung von Betrieben auf. Gerade wer rasch und dringend Hilfe benötigt wird oft vertröstet oder mit geringen Beträgen abgespeist.

 

In allgemeinen, aber ganz speziell natürlich auch in persönlichen finanziellen Krisenzeiten ist es besonders wichtig über entsprechende Reserven zu verfügen. Das Risiko der Arbeitslosigkeit lässt sich in voller Höhe nicht direkt durch einer Versicherung abdecken. Vorbeugend kann jedoch mit einem allumfassenden Finanzplan auch diesem Risiko die Stirn geboten werden.


 

Datenquelle: AMS, eigene Berechnungen


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
 
 
THALER Versicherungsmakler GmbH
 

 

A-5441 Abtenau, Markt 16
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 6243 2444
+43 6243 2444-14

 

office@maklerthaler.at
www.maklerthaler.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements