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NL-Weiterempfehlung


Juni 2015  .  Crowdinvesting, Kapitalanlage & Steuererhöhung
 
 

Achtung, höhere Steuern!

 

Bekanntlich ist von der Regierung ein „Steuerpaket“ vorgesehen. Es ist zu erwarten, dass die Übertragung von  Liegenschaftseigentum häufig zu einer höheren Steuerlast führen wird. Überlegungen, Liegenschaften zu verkaufen oder zu verschenken, sollten daher vorgezogen werden, um vermeidbare Unkosten zu vermeiden!

 

Dazu im Einzelnen:

  1. Verkäufer haben mit einer Erhöhung der Immobilienertragsteuer zu rechnen, die von jedem Veräußerungsgewinn eingehoben wird.
  2. Vor allem soll sich die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen innerhalb der Familie maßgeblich erhöhen!

Diese Steuer wurde ja bislang anhand der ganz unrealistisch niedrigen Einheitswerte errechnet. In Zukunft soll die Errechnung aufgrund des tatsächlichen und weitaus höheren Verkehrswertes erfolgen. Dieser Verkehrswert müsste zwecks Steuerberechnung erst geschätzt werden, was weitere Unkosten verursacht.


Die höhere Steuerlast wird in Zukunft nicht nur bei Schenkungen anfallen, sondern in gleicher Höhe auch bei Erbschaften.
Vorgezogene Schenkungen stellen keinerlei Risiken dar, wenn zugunsten des Geschenkgebers ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird.

 

 

©

Dr. Josef Lachmann, M. Phil. Rechtsanwalt, Mediator (Wien 2015)

 

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